Nummerierte Lehrreden 7.42
4. Das Kapitel über Gottheiten
Abschluss (1)
Da kleidete sich der ehrwürdige Sāriputta am Morgen an, nahm Schale und Robe und betrat Sāvatthī zum Almosengang.
Da kam ihm in den Sinn:
„Es ist zu früh für den Almosengang in Sāvatthī.
Warum besuche ich nicht das Kloster der Wanderer anderer Konfessionen?“
Und er ging zu dem Kloster der Wanderer anderer Konfessionen und tauschte dort mit den Wanderern Willkommensgrüße aus.
Nach der Begrüßung und dem Austausch von Höflichkeiten setzte er sich zur Seite hin.
Nun kam da gerade unter den Wanderern anderer Konfessionen, als sie dort beisammensaßen, dieses Gespräch auf:
„Geehrte, wer zwölf Jahre lang das vollkommene und reine geistliche Leben führt, verdient es, ein Mönch genannt zu werden, der seinen Abschluss gemacht hat.“
Weder begrüßte Sāriputta diese Aussage der Wanderer anderer Konfessionen, noch lehnte er sie ab.
Er erhob sich von seinem Sitz und dachte:
„Ich will die Bedeutung dieser Aussage in Gegenwart des Buddha selbst erfahren.“
Danach zog Sāriputta um Almosen durch Sāvatthī. Nach dem Essen, als er vom Almosengang zurückkam, ging er zum Buddha, verbeugte sich, setzte sich zur Seite hin und berichtete ihm die Begebenheit. Er fügte hinzu:
„Herr, können wir in dieser Lehre und Schulung einen Mönch als einen bezeichnen, der seinen Abschluss gemacht hat, bloß weil er eine bestimmte Zahl von Jahren erfüllt hat?“
„Nein, Sāriputta, das können wir nicht.
Ich erkläre sieben Grundlagen für einen Abschluss, die ich durch eigene Einsicht erkannt habe.
Welche sieben?
Da hat ein Mönch glühenden Enthusiasmus dafür, die Schulung aufzunehmen … die Lehren zu untersuchen … sich von Wünschen loszumachen … sich zurückzuziehen … Energie aufzurütteln … achtsam und wach zu sein … gedanklich durchzudringen. Und dieser Wunsch lässt auch später nicht nach.
Das sind die sieben Grundlagen für einen Abschluss, die ich durch eigene Einsicht erkannt habe und erkläre.
Ein Mönch, der diese sieben Grundlagen für einen Abschluss besitzt, verdient es, ein Mönch genannt zu werden, der seinen Abschluss gemacht hat, unabhängig davon, ob er das vollkommene und reine geistliche Leben zwölf Jahre lang geführt hat,
vierundzwanzig Jahre lang,
sechsunddreißig Jahre lang oder achtundvierzig Jahre lang.“
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