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Übersetzungen [13]

Das Beilegen von disziplinarischen Angelegenheiten

Nummerierte Lehrreden 7.84

8. Das Kapitel über das Ordensrecht

Das Beilegen von disziplinarischen Angelegenheiten

„Mönche und Nonnen, es gibt diese sieben Grundsätze, um jede disziplinarische Angelegenheit beizulegen, die aufkommen könnte.

Welche sieben?

Bereinigung Auge in Auge ist zu gewähren. Bereinigung durch Erinnern ist zu gewähren. Bereinigung wegen zurückliegender Geisteskrankheit ist zu gewähren. Handeln nach dem, was zugegeben wurde, ist zu gewähren. Mehrheitsentscheidung ist zu gewähren. Weitere Bestrafung ist zu gewähren. Bedecken wie mit Gras ist zu gewähren.

Das sind die sieben Grundsätze, um jede disziplinarische Angelegenheit beizulegen, die aufkommen könnte.“

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