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Übersetzungen [15]

In dieser Hinsicht

Verbundene Lehrreden 37.29

3. Das Kapitel über Kräfte

In dieser Hinsicht

„Mönche und Nonnen, es gibt fünf Kräfte einer Frauensperson.

Welche fünf?

Ansprechendes Äußeres, Vermögen, Verwandte, Kinder und Tugend.

Eine Frauensperson, die die Kraft des ansprechenden Äußeren besitzt, aber nicht die Kraft des Vermögens,

ist in dieser Hinsicht unvollständig.

Aber wenn sie die Kraft des ansprechenden Äußeren und die Kraft des Vermögens besitzt,

ist sie in dieser Hinsicht vollständig.

Eine Frauensperson, die die Kraft des ansprechenden Äußeren und die Kraft des Vermögens besitzt, aber nicht die Kraft von Verwandten,

ist in dieser Hinsicht unvollständig.

Aber wenn sie die Kraft des ansprechenden Äußeren, die Kraft des Vermögens und die Kraft von Verwandten besitzt,

ist sie in dieser Hinsicht vollständig.

Eine Frauensperson, die die Kraft des ansprechenden Äußeren, die Kraft des Vermögens und die Kraft von Verwandten besitzt, aber nicht die Kraft von Kindern,

ist in dieser Hinsicht unvollständig.

Aber wenn sie die Kraft des ansprechenden Äußeren, die Kraft des Vermögens, die Kraft von Verwandten und die Kraft von Kindern besitzt,

ist sie in dieser Hinsicht vollständig.

Eine Frauensperson, die die Kraft des ansprechenden Äußeren, die Kraft des Vermögens, die Kraft von Verwandten und die Kraft von Kindern besitzt, aber nicht die Kraft der Tugend,

ist in dieser Hinsicht unvollständig.

Aber wenn sie die Kraft des ansprechenden Äußeren, die Kraft des Vermögens, die Kraft von Verwandten, die Kraft von Kindern und die Kraft der Tugend besitzt,

ist sie in dieser Hinsicht vollständig.

Das sind die fünf Kräfte einer Frauensperson.“

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